Ambulant betreutes Wohnen

Ambulant betreutes Wohnen

Junge Erwachsene können im Rahmen ihrer vorangegangen Wohnform manchmal nicht ausreichend auf das eigenständige Wohnen vorbereitet werden. Da ein Auszug aus dieser Wohnform jedoch teilweise notwendig oder auch unvermeidbar ist und eine ausreichende Unterstützung ihres Sozialen Netzwerkes nicht gegeben ist, haben sie einen erhöhten Bedarf an Unterstützung in ihrer Verselbstständigung.

Diese Wohnformen schließen nicht nur die familiären, sondern auch staatlich unterstützten Wohnformen ein. Um die angesprochene Klientel hier abseits einer (Teil-)Stationären Einrichtung zielführend unterstützen zu können, hat JaZZ ein Konzept zum betreuten Wohnen junger Erwachsener in deren eigener Wohnung erstellt.

 

Rechtsgrundlage

Erziehungsbeistandschaft SGB VIII § 27, § 30

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung SGB VIII § 35

Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung SGB VIII § 41

 

Zielgruppe

Diese Form des betreuten Wohnens richtet sich an junge Erwachsene, die alleine wohnen sollen und ihr Leben somit eigenständig gestalten können müssen. Aus diesem Grund benötigen sie eine umfassende Unterstützung in der aktiven Phase ihrer Verselbstständigung.

 

Hintergründe der jungen Erwachsenen, welche in Frage kommen:

  • Diverse Gründe, aufgrund dessen ein Wohnen des jungen Erwachsenen in der elterlichen Wohnung nicht mehr möglich ist und vom Jugendamt ein Auszug unterstützt wird
  • Junge Erwachsene, die zuvor in einer Pflegefamilie lebten
    Klientel, die aus einer stationären Einrichtung heraus eine eigene Wohnung beziehen

 

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Stellungnahme des Jugendamtes, dass ein Auszug notwendig ist und unterstützt wird
  • Emotionale Reife/Stabilität
  • Bei psychischen Erkrankungen/Auffälligkeiten: Anbindung an einen Facharzt

 

Zielsetzungen

In dieser Form des betreuten Wohnens sollen die jungen Erwachsenen den Umgang mit allem erlernen, was in der Selbstständigkeit auf sie zukommt und wie sie sich in den einzelnen Feldern selbst helfen können. Durch die zunächst enge und dann immer freiere Betreuung soll der Klient den Umgang mit Behörden, Finanzen, gesunder Ernährung sowie Hygiene, Haushaltsführung und alltagspraktischen Dingen erlernen sowie nach und nach selbstständiger ausführen. Ein soziales Netzwerk sowie das Ernst- und Wahrnehmen des Gesundheitswesens soll erarbeitet und eigenständig genutzt werden um nach Abschluss der Hilfe alleine zu recht kommen zu können. Auch die nahe schulische oder berufliche Zukunft soll abgeklärt und gesichert sein.