Soziale Gruppenarbeit bei Autismus-Spektrum-Störung
Soziale Erfahrungen sammeln, Fähigkeiten stärken und Sicherheit im Alltag entwickeln.
Das Gruppenangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer
Autismusdiagnose. In einem verlässlichen und überschaubaren Rahmen
können sie soziale Erfahrungen sammeln, ihre persönlichen Fähigkeiten
weiterentwickeln und neue Handlungsmöglichkeiten für den Alltag erproben.
Zielgruppe und Gruppengröße
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer
Autismusdiagnose, die in der Region rund um den Durchführungsort
Drakenburg leben. Um den individuellen Anforderungen der
Teilnehmenden gerecht zu werden, umfasst eine Gruppe in der Regel
höchstens vier Kinder oder Jugendliche.
Die Gruppen werden grundsätzlich nach Alter und Entwicklungsstand
zusammengestellt. Vorgesehen sind Angebote für Kinder im
Grundschulalter, für jüngere Jugendliche sowie für Jugendliche bis
zum Alter von 17 Jahren. Bei geringerer Nachfrage können Gruppen
altersübergreifend und orientiert an den individuellen Bedürfnissen
der Teilnehmenden gebildet werden.
Was möchten wir gemeinsam erreichen?
Die soziale Gruppenarbeit bietet ein geschütztes Lern- und
Erfahrungsfeld. Die jungen Menschen erhalten die Möglichkeit, ihre
eigenen Stärken wahrzunehmen, Beziehungen zu Gleichaltrigen aufzubauen
und ihre Handlungssicherheit in sozialen Situationen zu erweitern.
Pädagogische Inhalte und Methoden
Die pädagogische Arbeit orientiert sich an den individuellen
Ressourcen, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten der
Teilnehmenden. Klare Strukturen, verlässliche Abläufe und visuelle
Unterstützung können dabei helfen, Situationen verständlicher und
vorhersehbarer zu gestalten.
Zum Einsatz kommen unter anderem Tages- und Ablaufpläne, Bildkarten,
Symbole, unterstützende Kommunikationsmittel, Interaktionsübungen,
Reflexionsrunden sowie Sport-, Bewegungs- und Kreativangebote.
Auch gemeinsame Ausflüge und Aktivitäten außerhalb der Gruppenräume
können Bestandteil des Angebots sein.
Die jungen Menschen werden in ihrer Persönlichkeit angenommen und
entsprechend ihrem individuellen Entwicklungsstand begleitet.
Positive Verstärkung, Klarheit, Transparenz, Beteiligung sowie ein
ausgewogenes Verhältnis von Fördern und Fordern bilden wichtige
Grundlagen der pädagogischen Arbeit.
Ablauf und Zeiten
Die Gruppentreffen finden während der Schulzeit einmal wöchentlich an
einem festen Wochentag im Anschluss an die Schule statt. Ein
Gruppennachmittag dauert grundsätzlich drei Stunden.
Auch während der Ferien wird das Angebot fortgeführt. Ferienangebote
ermöglichen längere gemeinsame Aktivitäten, Ausflüge sowie besondere
Sport-, Bewegungs- und Kreativangebote.
Ein typischer Gruppennachmittag umfasst eine Begrüßungsrunde,
gemeinsame Übungen oder pädagogische Angebote, eine Reflexionsrunde
und einen verlässlichen Abschluss.
Erziehendenschule und Zusammenarbeit mit Sorgeberechtigten
Die begleitende Erziehendenschule richtet sich an Eltern,
Pflegeeltern und andere Erwachsene, bei denen die teilnehmenden
Kinder oder Jugendlichen leben. Sie unterstützt die Erziehenden
dabei, autismusbedingte Besonderheiten besser zu verstehen,
vorhandene Ressourcen wahrzunehmen und passende
Handlungsmöglichkeiten für den Alltag zu entwickeln.
Etwa alle sechs Wochen kann eine erziehende Person am
Gruppengeschehen teilnehmen. Die gemeinsame Situation wird durch
die Fachkräfte begleitet und anschließend reflektiert. Auf diese
Weise können konkrete Erfahrungen aus der Gruppe auf den familiären
Alltag übertragen werden.
Ergänzend findet einmal pro Quartal ein Erziehendenstammtisch mit
einer Dauer von bis zu zwei Stunden statt. Er bietet Raum für
Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung, fachliche
Informationen und die gemeinsame Auseinandersetzung mit aktuellen
Fragestellungen.
Fachkräfte und Qualitätssicherung
Im Angebot werden pädagogische und psychologische Fachkräfte
eingesetzt, die über Berufserfahrung in der Arbeit mit autistischen
Kindern und Jugendlichen oder über eine entsprechende fachliche
Zusatzqualifikation verfügen.
Zum eingesetzten Fachpersonal können unter anderem Erzieher:innen,
Heilerziehungspfleger:innen, Heilpädagog:innen,
Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen und Psycholog:innen
gehören.
Regelmäßige Teamsitzungen, Fallberatungen, kollegiale Beratung,
Supervision, Dokumentation und fachliche Fortbildungen unterstützen
die Qualität und die kontinuierliche Weiterentwicklung des
Angebots.
Rechtsgrundlage
§ 29 SGB VIII in Verbindung mit § 35a SGB VIII
Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage des festgestellten individuellen
Hilfebedarfs und im Rahmen der Hilfeplanung mit dem zuständigen
Jugendamt. Ziele, Umfang und Ausgestaltung der Unterstützung werden
gemeinsam mit dem jungen Menschen, den Sorgeberechtigten und den
weiteren Beteiligten vereinbart.

