Neue Wege entwickeln. Verantwortung übernehmen.
Betreuungsweisungen für Jugendliche und junge Erwachsene.
Im Rahmen einer Betreuungsweisung begleitet eine feste Fachkraft
Jugendliche oder junge Erwachsene für einen gerichtlich festgelegten
Zeitraum. Gemeinsam werden persönliche Ziele entwickelt und konkrete
Veränderungen im Alltag angestoßen.
Auch vor dem Erlass einer gerichtlichen Weisung kann eine Kontaktaufnahme
sinnvoll sein. In einem ersten Gespräch können Unterstützungsbedarfe,
mögliche Hilfen und das weitere Vorgehen gemeinsam geklärt werden.
Die Begleitung verbindet verlässliche Unterstützung mit der
Einhaltung gerichtlicher Vorgaben. Dabei geht es darum,
Verantwortung zu übernehmen, vorhandene Stärken zu nutzen
und tragfähige Perspektiven für ein straffreies Leben aufzubauen.
Unsere Schwerpunkte
gerichtlichen Weisung und der individuellen Lebenssituation
des jungen Menschen.
Unterstützung und Verbindlichkeit
Die Fachkraft bietet Orientierung, begleitet bei persönlichen
und praktischen Herausforderungen und unterstützt bei der
Entwicklung neuer Handlungsmöglichkeiten.
Gleichzeitig wird gemeinsam darauf geachtet, dass gerichtliche
Vorgaben und getroffene Vereinbarungen eingehalten werden.
Die Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe
und weiteren beteiligten Stellen erfolgt nach Bedarf.
§ 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 JGG in Verbindung mit § 30 SGB VIII

