Ambulante Hilfen – Hilfen zur Erziehung
Der Bereich der Hilfen zur Erziehung umfasst ein breites Spektrum an Leistungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Die Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf des jungen Menschen und seiner Familie.
Wer kann Hilfen in Anspruch nehmen?
Hilfen zur Erziehung können von den Personensorgeberechtigten, im Regelfall also den Eltern eines Kindes oder Jugendlichen, in Anspruch genommen werden. Sie werden gewährt, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist (§ 27 SGB VIII).
Auch junge Volljährige können geeignete und notwendige Hilfen erhalten. Sie sind im Gegensatz zu Minderjährigen selbst anspruchsberechtigt.
Welche Hilfeformen gibt es?
Abhängig vom individuellen erzieherischen Bedarf werden nach einer Einzelfallentscheidung insbesondere pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen gewährt.
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§ 28
Erziehungsberatung
SGB VIII -
§ 29
Soziale Gruppenarbeit
SGB VIII -
§ 30
Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshelfer
SGB VIII -
§ 31
Sozialpädagogische Familienhilfe
SGB VIII -
§ 32
Erziehung in einer Tagesgruppe
SGB VIII -
§ 33
Vollzeitpflege
SGB VIII -
§ 34
Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
SGB VIII -
§ 35
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
SGB VIII
Leitung ambulante Hilfen
Timo Bindseil
Leitung Ambulant
Timo Bindseil ist Diplom-Pädagoge. Zudem verfügt er über die zertifizierte Zusatzqualifikation „Systemische Beratung“ (FH) und ist insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz.
Seit Februar 2013 ist Herr Bindseil bei JaZZ tätig. Seine langjährige Tätigkeit als Schulsozialarbeiter sowie zahlreiche Fort- und Weiterbildungen im psychologischen und therapeutischen Bereich prägen seine fachliche Erfahrung.
Zu seinen bevorzugten Methoden gehören erlebnispädagogische Elemente, Genogrammarbeit und Aufstellungsarbeit. Darüber hinaus ist Herr Bindseil fester Ansprechpartner im Team für kollegiale Beratung und für die Organisation der Supervisionsgruppen zuständig.
Andreas Hartmann
Leitung Ambulant
Andreas Hartmann absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Maurer und fand über seinen Zivildienst den Weg in die Pädagogik. Anschließend schloss er berufsbegleitend eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger ab und war danach in der ambulanten und teilstationären Jugendhilfe tätig. Darüber hinaus absolvierte Herr Hartmann berufsbegleitend eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen.
Als Heilpädagoge und stellvertretende Teamleitung arbeitete er unter anderem in einer Mutter-Kind-Wohngruppe, einer Inklusionsgruppe nach SGB VIII und SGB XII sowie in einer intensivtherapeutischen Wohngruppe. Zu seinen besonderen fachlichen Kenntnissen zählen kollegiale Fachberatung, heilpädagogische Spieltherapie, Beobachtungsverfahren nach dem Göttinger Stufenmodell sowie Geocaching.

