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Teilstationäre Verselbstständigung Haus Ohana

Beschreibung teilstationäre Verselbstständigung Haus Ohana

Die teilstationäre Verselbstständigung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene,
die einen erhöhten Unterstützungsbedarf auf dem Weg in ein eigenständiges Leben haben.

Ziel des Angebots ist die schrittweise Entwicklung von Selbstständigkeit in einem geschützten Rahmen.
Die Betreuung erfolgt durch regelmäßige Kontakte, eine 24-Stunden-Rufbereitschaft sowie eine gemeinsame Ziel- und Hilfeplanung.

Unterstützt werden die jungen Menschen insbesondere in den Bereichen Behördenkontakte, Finanzverwaltung, Antragsstellung, Haushaltsführung, Alltagsorganisation sowie beruflicher Orientierung.
Die individuellen Schwerpunkte werden gemeinsam im Hilfeprozess erarbeitet.

JaZZ stellt hierfür mehrere möblierte Wohnungen in Wohngemeinschaften zur Verfügung, die individuell gestaltet werden können.


Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an junge Erwachsene, die perspektivisch in eine eigenständige Wohn- und Lebensform wechseln sollen
und dabei eine intensive Begleitung in der Verselbstständigungsphase benötigen.


Ausgangssituationen

  • Kein dauerhaft mögliches Wohnen im elterlichen Haushalt
  • Übergang aus Pflegefamilien in ein selbstständiges Leben
  • Übergang aus stationären Jugendhilfeeinrichtungen in eine eigene Wohnform

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Hilfeplanung durch das zuständige Jugendamt
  • Grundlegende emotionale Stabilität und Mitwirkungsbereitschaft
  • Bei psychischen Erkrankungen: gesicherte fachärztliche oder therapeutische Anbindung

Zielsetzung

Im Mittelpunkt steht der Aufbau alltagspraktischer und sozialer Selbstständigkeit.
Die jungen Menschen werden schrittweise an die eigenverantwortliche Lebensführung herangeführt.

Dazu gehören insbesondere der Umgang mit Behörden, Finanzen, Gesundheit, Ernährung,
Haushaltsführung sowie die Entwicklung einer stabilen Tagesstruktur.
Ebenso wird die berufliche oder schulische Perspektive gemeinsam erarbeitet und abgesichert.

Ziel ist es, ein tragfähiges soziales und persönliches Netzwerk aufzubauen
und nach Abschluss der Maßnahme ein selbstständiges Leben sicher zu gestalten.


Rechtsgrundlage

§ 34 in Verbindung mit § 41 SGB VIII

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