Ambulante Hilfen – Hilfen zur Erziehung
Der Bereich der Hilfen zur Erziehung beinhaltet ein breites Spektrum von Leistungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Hilfen zur Erziehung können durch die Personensorgeberechtigten – im Regelfall also die Eltern – eines Kindes oder Jugendlichen in Anspruch nehmen. Sie werden gewährt, “wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist” (§27 SGB VIII). Aber auch junge Volljährige können Hilfen zur Erziehung erhalten. Im Gegensatz zu Minderjährigen sind die Hilfeempfänger selbst anspruchsberechtigt.
Abhängig vom erzieherischen Bedarf werden nach Einzelfallentscheidung insbesondere pädagogische und therapeutische Leistungen geleistet. Im sogenannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das SGB VIII, werden – nicht abschließend – folgende Hilfeformen beschrieben:
- Erziehungsberatungsstellen ( §28 SGB VIII)
- Soziale Gruppenarbeit (§29 SGB VIII)
- Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer (§30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
- Erziehung in einer Tagesgruppe (§32 SGB VIII)
- Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
- Heimerziehung, sonstig betreute Wohnform (§34 SGB VIII)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII)
Zuständig für die Hilfen zur Erziehung sind die Jugendämter (örtliche Träger der Jugendhilfe). Diese werden im Einzelfall die Geeignetheit und Notwendigkeit einer Hilfe prüfen und gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten, dem Kind oder Jugendlichen und möglicherweise anderen Fachkräfte einen Hilfeplan (§36 SGB VIII) erstellen.
Leitung ambulante Hilfen
Timo Bindseil
Leitung Ambulant
Timo Bindseil ist Diplom Pädagoge. Zudem verfügt er über die zertifizierte Zusatzqualifikation der “Systemischen Beratung” (FH) und ist "Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz)".
Er ist seit Februar 2013 bei JaZZ tätig. Eine langjährige Anstellung als Schulsozialarbeiter, etliche Fort- und Weiterbildungen im psychologisch-/ therapeutischen Bereich runden seine Erfahrungen ab. Zu seinen bevorzugten Methoden gehören Erlebnispädagogische Elemente, Genogramm- und Aufstellungsarbeit. Auch ist Herr Bindseil ein fester Ansprechpartner im Team Kollegiale Beratung und für die Organisation der Supervisionsgruppen zuständig.
Andreas Hartmann
Leitung Ambulant
Andreas Hartmann hat eine Ausbildung zum Mauerer absolviert und ist über den Zivildienst in die Pädagogik gekommen. Es folgte eine berufsbegleitende Ausbildung zum Heilerziehungspfleger. Anschließend hat er den Weg in die Jugendhilfe gewählt und war in der ambulanten und teilstationären Jugendhilfe tätig. Berufsbegleitend hat Herr Hartmann eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen absolviert. Hier hat er als Heilpädagoge und als (stellvertretende) Teamleitung in der Mutter- Kind- Wohngruppe, Inklusionsgruppe (SGB VIII & SGB XII), sowie einer intensivtherapeutischen Wohngruppe gearbeitet. Zu seinen besonderen Kenntnissen zählen Kollegiale (Fach-) Beratung, heilpädagogische Spieltherapie, Beobachtungsverfahren nach dem Göttinger Stufenmodell sowie Geocaching.

