Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang

Der Begleitende Umgang ist eine zeitlich befristete Jugendhilfeleistung zur Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen dem umgangsberechtigten Kind und wichtigen Bezugspersonen. Dies tritt in Kraft wenn die Eltern diesen Kontakt in eigener Verantwortung nicht herstellen bzw. erhalten und gestalten können. Die Kontakte werden mit professioneller Unterstützung durch eine pädagogisch geschulte Fachkraft angebahnt und durchgeführt. Die emotionalen Beziehungen sollen gestärkt und die Bindungen gefestigt werden. Dabei steht die Förderung der psychosozialen Entwicklung des Kindes im Fokus der Hilfemaßnahme. Elterngespräche werden zusätzlich angeboten, um Konflikte zu reduzieren und einvernehmliche Umgangsregelungen zu erarbeiten. Mit der Verselbstständigung der Kontakte endet der Begleitete Umgang. Der Begleitende Umgang verfolgt das Ziel, eine einvernehmlich autonomiestärkende Regelung zwischen den Eltern und/oder anderen Beteiligten zu erreichen. Dabei soll den Verantwortlichen bewusst gemacht werden, dass sie verpflichtet sind, für regelmäßige, ungehinderte Kontakte mit ihrem Kind zu sorgen. Die Kontakte sollen von den Beteiligten möglichst schnell selbstständig und im Interesse des Kindes geregelt werden.

 

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich im Besonderen an Kinder und deren getrennt lebende Eltern, die eine vorübergehende Unterstützung bei der Durchführung von Umgangskontakten benötigen. Ebenso können weitere wichtige Bezugspersonen, wie Geschwister, Großeltern, Stiefeltern etc. Bedarf anmelden.

 

Indikatoren für die Notwendigkeit eines Begleitenden Umgangs durch Dritte:

  • Bei Unterbrechungen der Eltern-KindBeziehung über einen längeren Zeitraum
  • Bei Verweigerung des Besuchsrechts durch den Elternteil, bei dem das Kind lebt
  • Bei Ablehnung des Umgangs mit einem Elternteil durch das Kind
  • Bei Vermutung einer Gefährdung des Kindes
  • Bei besonderen Problemlagen des umgangsberechtigten Elternteils
  • Bei starken elterlichen Konflikten, die eine normale Ausübung des Umgangs unmöglich machen und/oder das Kind schwer belasten
  • Bei gerichtlicher Anordnung einer Untersuchung der Eltern-Kind-Beziehung

 

Ablauf

Vorbereitungs- und Klärungsphase

In dieser Phase findet das Erstgespräch mit Vater, Mutter oder anderen Umgangsberechtigten statt, damit Informationen aus den verschiedenen Lebensbereichen eingeholt werden können. Auch die Kontaktaufnahme zum Kind findet hier statt. Es werden konkrete Vereinbarungen für die Kontakte mit dem Kind getroffen. Dabei werden die Kinder entsprechend beteiligt.

 

Kontaktphase

Hier werden Kontakte zwischen Umgangsberechtigtem und dem Kind gestaltet. Eltern oder andere Umgangsberechtigte erhalten Beratung, Unterstützung und Feedback zur Ausgestaltung der Kontakte.

 

Abschlussphase

In der Abschlussphase wird eine Elternvereinbarung erarbeitet. In dieser Vereinbarung werden die Regelungen festgehalten, die zur Durchführung der künftig unbegleiteten Umgangskontakte – unter Moderation der Beratungsperson – einvernehmlich getroffen worden sind. Die Beratungsperson hat darauf hinzuwirken, dass in den Regelungen die Interessen des Kindes angemessen Berücksichtigung finden.
 

Rahmenbedingungen

Personal

Der Begleitete Umgang wird von Fachkräften der JaZZ 2010 GbR durchgeführt, die über vielfältige notwendige, personelle und fachliche Kompetenzen verfügen.

 

Räumlichkeiten

Die Umgangskontakte finden an einem neutralen Ort statt. Vorzugsweise werden sie in den Räumlichkeiten des Maßnahmeträgers JaZZ durchgeführt. Prinzipiell sind auch begleitete Ausflüge (z. B. Zoobesuch, Schwimmbad, Museum) möglich.

 

Zeitrahmen

Dauer und Art des Begleitenden Umgangs sind von verschiedenen Faktoren im Einzelfall abhängig. Deshalb obliegt die Entscheidungskompetenz über den Zeitrahmen der Hilfegewährung grundsätzlich dem Jugendamt. Die Kontakte erfolgen in einem regelmäßigen Abstand und zu regelmäßigen Zeiten in Abhängigkeit vom Alter des Kindes und seiner Beziehung zum umgangsberechtigten Elternteil.