Autismus – Erziehendenschule

Soziale Gruppenarbeit – Erziehendenschule bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störung

Mitarbeitende

Es werden pädagogische Fachkräfte eingesetzt, die Berufserfahrungen mit autistischen Kindern / Jugendlichen haben und / oder eine entsprechende Ausbildung vorweisen können:

  • Erzieher / -in
  • Heilerziehungspfleger / -in
  • Heilpädagoge / -in
  • Sozialarbeiter / -in

 

Neben dem Leitbild werden folgende pädagogische Handlungsweisen nach dem heilpädagogischen Aspekt in der Arbeit mit eingebracht:

  • Den jungen Menschen so annehmen wie er ist/ dort abholen wo er steht
  • positive Verstärkung – Lob und Anerkennung
  • Klarheit und Transparenz
  • Partizipation
  • Fördern und Fordern
  • Zur Qualitätsentwicklung finden regelmäßige Dienstbesprechungen, Supervisionen und Kollegiale Beratungen statt

 

Pädagogische Inhalte/Zielsetzungen

Die Gruppengröße ist abhängig von den Teilnehmenden, um den individuellen Anforderungen gerecht zu werden. Optimalerweise werden die Gruppen max. VIER Teilnehmende haben und nach Alter gestaffelt stattfinden:

 

1. Gruppe – Altersstufe “Grundschule” (7 bis 10 Jahren)
2. Gruppe – Altersstufe weiterführende Schule I (11 bis 13 Jahren)
3. Gruppe – Altersstufe weiterführende Schule II (14 bis 17 Jahren)

Bei geringerer Anfrage, werden die Gruppen nach individuellen Bedürfnissen zusammengelegt. Eine Kooperation mit anderen Gruppen im Landkreis Nienburg ist von Seiten des Trägers wünschenswert.
So können bestimmte Zielsetzungen und Ideen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden. Eine Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten ist für uns in der ganzheitlichen Sichtweise vom großen
Stellenwert. Nach dem Motto “ Alle am gleichen Strang ziehen” können nach Hilfebedarfsentscheidung die Sorgeberechtigten ca. alle sechs Wochen am Gruppengeschehen teilnehmen. So finden auch regelmäßige Elterngespräche während und nach der Teilnahme am Gruppengeschehen statt. Zudem möchten wir den betroffenen Personen (Sorgeberechtigten) den Raum geben, sich im Rahmen des Erziehendenstammtisches 1x pro Quartal für max. zwei Stunden untereinander kennenzulernen und sich austauschen zu können. Das Angebot wird von den Gruppenmitarbeitern geplant und in den Räumlichkeiten der SGA begleitet.
 

Ziele der Gruppe

Ausbau sozialer Kompetenzen

  • Gleichaltrige kennenlernen
  • Entwicklung von Konfliktstrategien
  • Strukturierung des Tagesablaufes
  • Individuelle und altersgemäße Freizeitgestaltung
  • Ausflüge
  • Entwicklung von physischen Eigenschaften
  • Förderung in der Fein- und Grobmotorik (Sport-, Bewegungs- und Kreativangebote)
  • Förderung in der Kommunikation und Mundmuskulatur (ggf. durch Hilfsmittel, wie Talker oder Kau-, Pusteübungen)

 

Ziele der Erziehendenschule

  • Stärkung der Erziehungskompetenz
  • Erfahrungsaustausch
  • “Ich bin / wir sind nicht alleine”
  • Sensibilisierung der individuellen Persönlichkeit ihres Kindes /Jugendlichen
  • Teilhabe und Mitgestaltung der Hilfe
  • Positive Ressourcen erkennen und ausbauen
  • Am Erziehendenstammtisch können die Sorgeberechtigten von der mobilien Autismusberatung teilnehmen

 

Sonstige Inhalte

Netzwerkarbeit mit möglichen Institutionen und Personen. Hier soll und kann eine adäquate und zielführende Arbeit gewährleistet werden:

  • Therapeuten
  • Ärzten
  • andere Jugendhilfeträger
  • Schulen, Klassen- / Lehrkräften
  • Vereine
  • Familienangehörige
  • Freunde / Bekannte
  • Feste Aufnahme- und Verabschiedungsrituale

 

Zeitmanagement

Die SGA A-S-S findet wöchentlich in der Zeit zwischen 14:00 – 17:00 Uhr statt. Die Zeiten sind abhängig von der Belegung / Schulzeit und können daher individuell abweichen.

  • Eingangsrunde
  • pädagogisches Angebot
  • Feedbackrunde
  • In den Sommerferien können die Klienten/-innen an den Ferienangeboten (Ausflüge, Kreatives, …) der JaZZ 2010 GbR teilnehmen. Abrechnung über die Fachleistungsstunden ist möglich.
  • Alle sechs Wochen kann ein Sorgeberechtigter im Gruppenalltag zum Coaching teilnehmen
  • Pro Quartal findet ein Erziehendens

 

Rechtsgrundlage

Die SGA A-S-S kann nach dem SGB VIII, §35a neben der aufsuchenden Hilfe parallel oder separat stattfinden.