Schulbegleitung
Schulbegleitungen sollen in der Schule die Teilhabe des/der Betreuten an der (Lern-) Gemeinschaft sicherstellen.
Als Maßnahme ist die Schulbegleitung eine Hilfe zur Erziehung, wenn sie durch das Jugendamt gewährt wird (SGB VIII §35a). Bei Bewilligung durch das Sozialamt ist die Schulbegleitung eine Leistung der Eingliederungshilfe SGB XII §53/54).
Durch die Schulbegleitung soll den Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am schulischen Leben ermöglicht werden.
Somit können die SchülerInnen, die aufgrund ihrer Problematik aus der Regelschule herausfallen würden, auch weiterhin auf die für sie reguläre Schule gehen.
Damit die SchülerInnen ihren Schulalltag und die damit verbundenen Herausforderungen meistern können, wird ein konstanter Betreuungsschlüssel von 1:1 sicher gestellt.
Schulbegleitung kann die geeignete Maßnahme sein, wenn SchülerInnen aufgrund ihres Sozialverhaltens oder auch aufgrund körperlicher Einschränkungen im Schulleben benachteiligt sind.