Haus der Jugend

Wohngruppe Haus der Jugend –

für junge Menschen mit psychischen Störungen, Schwerpunkt Autismusspektrumsstörung

Die Autismus-Spektrum-Störung hat Auswirkungen, die auf vielfältige Weise die Beziehungen zur Umwelt, die Teilnahme am Leben und die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft erheblich erschweren. Es können sowohl kognitive als auch sprachliche, motorische, emotionale und interaktionale Funktionen betroffen sein. Die aktive gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung ist somit ein schwieriges Unterfangen und bedarf einer fachlichen Unterstützung.
Diese spezielle Maßnahme ermöglicht der/dem Bewohner*in eine lebensweltorientierte Begleitung im Alltag, gibt den Raum zur Förderung der individuellen Entwicklung und zur Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dabei steht die Förderung der jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung im Fokus.

Zielsetzung

  • Förderung der individuellen Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlicheren und gemeinschaftsfähigeren Persönlichkeit
  • Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
  • Vermeidung und Abbau von Benachteiligungen
  • Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten in der Erziehung
  • Schutz vor Gefahren für das Wohl von Kindern und Jugendlichen
  • Beitrag zur Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihren Familien sowie Erhalt oder Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand
  • Einschätzung der Gefährdung bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines betreuten Kindes oder Jugendlichen
  • Einbezug des engeren sozialen Umfeldes des Kindes oder Jugendlichen
  • Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen
  • Förderung der Entwicklung durch Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten
  • Versuch zur Erreichung einer Rückkehr in die Familie
  • Angebot einer auf längere Zeit angelegten Lebensform; Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben
  • Beratung und Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie allgemeiner Lebensführung
  • Angebot einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung
  • Förderung zur sozialen Integration
  • Befähigung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen
  • Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlicheren Lebensführung
  • Rückführung in die Herkunftsfamilie bzw. betreutes Wohnen in einer eigenen Wohnung
  • Abwendung oder frühere Beendigung von Aufenthalten in einer Kinder- und Jugend- bzw. Erwachsenenpsychiatrischen Klinik
  • Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch die Vermittlung von lebenspraktischen und sozialen Kompetenzen zur eigenständigeren Lebensführung
  • (Re-)Integration in den Schul- bzw. Ausbildungsalltag bzw. in die Arbeitswelt je nach individuellen Möglichkeiten (z. B. durch autismusspezifische Schulbegleitung, Alltagsbegleitung)
  • Weitgehende Unabhängigkeit von Pflege und Fürsorge und die Befähigung zur Inanspruchnahme von weiteren notwendigen psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Behandlungen
  • Förderung der Selbstreflexion mit Blick auf die eigenen Fähigkeiten und Entwicklungsfelder
  • Entwicklung von persönlichen Perspektiven und einer realistischen Lebensplanung

 

Zielgruppe

Aufgenommen werden junge Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihren Herkunftsfamilien verbleiben können und diagnostiziert eine Autismus-Spektrum-Störung aufweisen (frühkindlicher Autismus (F84.0) , das Asperger-Syndrom (F84.5), Late-onset Autismus (F84.3) und der atypische Autismus (F84.1)) oder eine Diagnose kurz bevor steht.

 

Qualitätssicherung

  • Qualifiziertes Personal
  • Regelmäßige Team- und Fallsupervisionen
  • Wöchentliche Dienstbesprechungen
  • Laufend externe und interne Fortbildungen
  • Tägliche Dokumentation
  • Evaluation
  • Datenschutz

 

Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII. Die Aufnahme eines jungen Menschen in das Haus der Jugend basiert auf § 34 und §35a (SGB VIII) sowie §53 ff. (SGB XII). Maximal 6+1 Plätze, im Bedarfsfall in Verbindung mit § 41 (SGB VIII). In begründeten Fällen kann auch eine Aufnahme nach § 39,40,47 BSHG erfolgen.

Flyer Haus der Jugend


Kontakt

 

hausderjugend@jazz2010.de
05024-7999285

 

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Team Haus der Jugend

 

Ansprechpartnerinnen – Haus der Jugend

Ansprechpartnerinnen – Haus der Jugend

Nicole Ehlermann

Heimleitung "Haus der Jugend"

Ansprechpartnerinnen – Haus der Jugend

Gina Lohmann

Heimleitung "Haus der Jugend"

Impressionen und Eindrücke