Wohngruppe Haus zur Zukunft
Die Wohngruppe Haus zur Zukunft bietet Platz für 6+1 Jungen, die aufgrund unterschiedlicher Problemsituationen nicht in ihrer Familie leben können. Die Aufnahme kann im Alter von 8 bis 21 Jahren erfolgen. In der Wohngruppe Haus zur Zukunft erhalten die jungen Menschen alternativ zu ihrem Zuhause eine familienanaloge Wohn- und Lebenssituation, in der sie die Möglichkeit finden ihre persönliche Identität zu entfalten und Entwicklungsrückstände aufzuholen.
Das Haus zur Zukunft verfügt über zwei Wohnebenen, die den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, ganz individuell begleitet zu werden. Die besondere Bauweise ermöglicht uns als Träger auf Anfragen zur Unterbringung gemäß dem Alter und dem Entwicklungsstand flexibel zu reagieren.
Das Haus zur Zukunft liegt ländlich in einem Mischgebiet von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Die Umgebung bietet ein umfangreiches Angebot zur sozialen Integration und Freizeitgestaltung.
Zielsetzung
- Angebot eines sicheren Ortes durch eine konstante verlässliche Betreuung
- Annahme/Akzeptanz der jungen Menschen, so wie sie sind und Orientierung an den Vorstellungen der beteiligten Personen (Partizipation)
- Vermittlung von Kompetenzen zur eigenständigen Lebensführung in der Gesellschaft
- Vermeidung von Stigmatisierungen sowie Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
- Ermöglichung von korrigierenden Erfahrungen sowie dem Erleben von Selbstwirksamkeit
- Rückführung in die Herkunftsfamilie bzw. Verselbstständigung
Was wir bieten
- Multiprofessionelles Team
- Konstante Bezugsbetreuer/innen
- 24 Std.-Rufbereitschaft
- Psychologischer Dienst
- Kunsttherapie
- Barrierefreies Wohnen
- Alltagsgestaltung
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch spezifische Angebote in den Bereichen Sozialkompetenzen, motorische Fähigkeiten, lebenspraktische Fähigkeiten
- Heilpädagogische Orientierung
- Sport- und “Beschäftigungsverpflichtung”
- Erlebnispädagogik
- Tiergestützte Pädagogik
- Hilfeplanung/Erziehungsplanung
- Beteiligung der jungen Menschen
- Umgang mit Krisen/Umsetzung Schutzauftrag nach §8a SGB VIII
Qualitätssicherung
- Qualifiziertes Personal
- Regelmäßige Team- und Fallsupervisionen
- Wöchentliche Dienstbesprechungen
- Laufend externe und interne Fortbildungen
- Tägliche Dokumentation
- Evaluation
- Datenschutz
Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII. Rechtsgrundlage der Unterbringung sind die §§ 27/41/42 in Ausgestaltung von §34 und §35a.
Flyer Haus zur Zukunft |
Kontakt
hauszurzukunft@jazz2010.de
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Ansprechpartner *innen – Haus zur Zukunft