Teilstationäre Verselbstständigung

Teilstationäre Verselbstständigung

In der Teilstationären Verselbstständigung können Jugendliche und junge Erwachsene, die aus verschiedenen Gründen einen erhöhten Bedarf an Unterstützung in ihrer Verselbstständigung haben, unterstützt werden.
Das Verselbstständigungsangebot beinhaltet die Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf ihrem Weg in ein selbstverantwortendes, eigenständiges Leben. Hierzu gibt es tägliche Kontakte, eine Rund um die Uhr Rufbereitschaft und eine gemeinsame Ziel- und Lebensweltplanung. Es wird Unterstützung in den Feldern Behörden- und Ämtergänge, Umgang mit Geld, Antragsstellung, Haushalts- und Lebensführung und in der beruflichen Orientierung gegeben. Individuell je nach jungen Menschen werden die Unterstützungsfelder besprochen.
JaZZ stellt mehrere Wohnungen für Wohngemeinschaften zur Verfügung. Die Trägereigenen Wohnungen sind möbliert und können von den Bewohnern individuell, nach eigenen Wünschen gestaltet werden.

 

Rechtsgrundlage

§34 in Verbindung mit §41

 

Zielgruppe

Diese Form des betreuten Wohnens richtet sich an junge Erwachsene, die alleine wohnen sollen und ihr Leben somit eigenständig gestalten können müssen. Aus diesem Grund benötigen sie eine umfassende Unterstützung in der aktiven Phase ihrer Verselbstständigung.

 

Hintergründe der jungen Erwachsenen, welche in Frage kommen:

  • Diverse Gründe, aufgrund dessen ein Wohnen des jungen Erwachsenen in der elterlichen Wohnung nicht mehr möglich ist und vom Jugendamt ein Auszug unterstützt wird
  • Junge Erwachsene, die zuvor in einer Pflegefamilie lebten
    Klientel, die aus einer stationären Einrichtung heraus eine eigene Wohnung beziehen

 

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Stellungnahme des Jugendamtes, dass ein Auszug notwendig ist und unterstützt wird
  • Emotionale Reife/Stabilität
  • Bei psychischen Erkrankungen/Auffälligkeiten: Anbindung an einen Facharzt

 

Zielsetzungen

In dieser Form des betreuten Wohnens sollen die jungen Erwachsenen den Umgang mit allem erlernen, was in der Selbstständigkeit auf sie zukommt und wie sie sich in den einzelnen Feldern selbst helfen können. Durch die zunächst enge und dann immer freiere Betreuung soll der Klient den Umgang mit Behörden, Finanzen, gesunder Ernährung sowie Hygiene, Haushaltsführung und alltagspraktischen Dingen erlernen sowie nach und nach selbstständiger ausführen. Ein soziales Netzwerk sowie das Ernst- und Wahrnehmen des Gesundheitswesens soll erarbeitet und eigenständig genutzt werden um nach Abschluss der Hilfe alleine zu recht kommen zu können. Auch die nahe schulische oder berufliche Zukunft soll abgeklärt und gesichert sein.

 

Ansprechpartner*innen – Teilstationäre Verselbstständigung